Infothek
Steuervergünstigung nach § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes bei Umwandlungen
Der Bundesfinanzhof entschied, dass eine Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG nur dann greift, wenn ein einzelnes herrschendes Unternehmen mit einer mindestens fünfjährigen Beteiligung von 95 % vor und nach dem Umwandlungsvorgang existiert.
mehrGewinne aus der Veräußerung von Lehrinstituten nicht von der Gewerbesteuer befreit
Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Veräußerung von Lehrinstituten keine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung im Sinne von § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes darstellt.
mehrUmsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer an allgemein- und berufsbildenden Einrichtungen
Ein selbstständiger Lehrer erbringt eine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistung an einer berufsbildenden Einrichtung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG (Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL) steuerfrei, wenn dieser Leistung ein zum Einrichtungsträger bestehendes Rechtsverhältnis zugrunde liegt und er dabei die Schüler der Einrichtung persönlich unterrichtet.
mehrInsolvenzanfechtung: Vorsteuerberichtigung bei Rückzahlung von Einfuhrumsatzsteuer
Die Rückzahlung der Einfuhrumsatzsteuer in die Insolvenzmasse aufgrund einer insolvenzrechtlichen Anfechtung führt lt. Bundesfinanzhof zur Vorsteuerberichtigung.
mehrSanierung eines einsturzgefährdeten Schachts: Aufwendungen sind nachträgliche Herstellungskosten des Grund und Bodens
Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Schachtsanierung, die der Wiederherstellung der Nutzbarkeit des Grundstücks insgesamt dienen, sind keine sofort abziehbaren Erhaltungsaufwendungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Es handelt sich um nachträgliche Herstellungskosten bezogen auf den Grund und Boden.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.