Infothek
Berechnung der Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts
Wenn ein Erbbaurecht vor Ablauf der Laufzeit gegen Vereinbarung eines Erbbauzinses verlängert wird, ist Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer der kapitalisierte Erbbauzins für den Verlängerungszeitraum. Eine Abzinsung des Kapitalwerts auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung über die Verlängerung des Erbbaurechts ist nicht vorzunehmen..
mehrZur ersten Tätigkeitsstätte von Rettungssanitätern
Allein aufgrund im Vorhinein aufgestellter monatlicher Dienstpläne mit Schwerpunkt auf einer Rettungswache liegt darin keine erste Tätigkeitsstätte von Rettungssanitätern.
mehrVeräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks - Stundung der Kaufpreisforderung bei Ratenzahlungsabrede als Einräumung eines Darlehens
Die Stundung der Kaufpreisforderung aus der Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks im Wege einer Ratenzahlungsabrede ist als Einräumung eines Darlehens zu qualifizieren, welches zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen kann. Dies gilt auch dann, wenn die Vertragsparteien eine Verzinsung ausdrücklich ausgeschlossen haben.
mehrGehaltsumwandlung nach „Geldkartenmodell“ - Für steuerliche Privilegierung von Lohnbezügen muss "Zusätzlichkeitserfordernis" erfülllt sein
Eine Gehaltsumwandlung im Rahmen eines Geldkartenmodells erfüllt das “Zusätzlichkeitserfordernis” des § 8 Abs. 4 EStG nicht, wenn der Arbeitslohn zugunsten der monatlichen Aufladungen auf die Geldkarte reduziert wird.
mehrVor Ablauf der Einspruchsfrist keinen Steuerberater beauftragt - Grobes Verschulden
Hat ein Steuerpflichtiger einen Steuerberater eingeschaltet, muss er dafür Sorge tragen, dass dieser die ihm übertragene Tätigkeit ordnungsgemäß erledigen kann, wozu auch gehört, dass er dem Steuerberater eine Überprüfung des ergangenen Steuerbescheides innerhalb der Einspruchsfrist ermöglicht.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.